Droht der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot?
Bei Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss droht regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis oder zumindest ein Fahrverbot. Häufig wird bei entsprechenden Verstößen bereits vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung die Fahrerlaubnis durch Beschluss vorläufig entzogen.
Wenden Sie sich, wenn Ihnen ein entsprechender Verstoß vorgeworfen wird, unverzüglich an uns, damit diese für Sie nachteiligen Sanktionen ggf. vermieden oder abgemildert werden können. Machen Sie keinesfalls ohne Absprache mit uns Angaben zur Sache, sondern berufen sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Als Beschuldigter einer Straf- oder Ordnungswidrigkeit steht Ihnen dieses Recht ohne wenn und aber zu. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) abzugeben. Mehr sollten sie im eigenen Interesse auch nicht erklären, denn was einmal aktenkundig ist, lässt sich nicht mehr revidieren.
Nachteile entstehen Ihnen durch dieses Verhalten nicht – ganz im Gegenteil. Im Rahmen Ihrer Verteidigung können wir Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und uns so einen umfassenden Überblick über den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf und den Ermittlungsstand verschaffen. Erst dann werden wir für Sie eine Stellungnahme abgeben.
Rufen sie uns im Fall der Fälle an – Kontakt – oder vereinbaren einen Besprechungstermin online. Die telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme und die hieraus folgende erste Einschätzung durch uns ist im Übrigen – soweit kein Rechtsschutzversicherer eintritt – kostenfrei.