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Ihr Zuhause oder Ihr gewerbliches Gebäude sind nicht nur wertvolle Besitztümer, sondern auch Orte von persönlicher oder geschäftlicher Bedeutung.
Um diese Werte vor Risiken wie Feuer oder Elementarschäden zu schützen, schließen viele Menschen Gebäude- und Feuerversicherungen ab. Hierbei spielen Schlagworte wie Neuwertversicherung und Sachverständige, ebenso wie die Wiederherstellungsklausel, eine entscheidende Rolle. Denn wie bei allen Versicherungen kommt es häufig auf das Kleingedruckte an.
Gerade eine Neuwertversicherung kling bei Vertragsabschluss oft verlockend. Wird im Schadenfall doch nicht nur der (oft niedrige) Zeitwert des Gebäudes erstattet, sondern die vollen Kosten einer neuwertigen Widerherstellung. Die bedeutet für Besitzer älterer Immobilen häufig eine erhebliche Vermögensmehrung. Entsprechend genau prüft Ihr Versicherer.
Häufig erfolgt die Regulierung nur zögerlich, denn wird die Wiederherstellung nicht binnen einer gewissen Frist sichergestellt, wird nur der Zeitwert ersetzt. Oft wissen die Versicherer, dass eine Wiederherstellung ohne die Versicherungssumme nicht möglich ist, und versuchen dies auszunutzen. Hier helfen wir.
Ihre Gebäude- und Feuerversicherung sollte nicht nur eine formale Absicherung sein, sondern im Ernstfall wirksamen Schutz bieten. Treten Sie frühzeitig mit uns in Kontakt, um sicherzustellen, dass Sie bestens informiert und optimal vertreten sind.
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
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