Was wird wie geregelt?
Findet das Betriebsverfassungsrecht auf eine Einrichtung Anwendung, ist grundsätzlich kein Raum für die gleichzeitige Geltung des Personalvertretungsrechts.
Im Betrieb mit Betriebsrat oder Personalrat beraten wir in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Personalvertretung (z.B. Wahlen, Zuordnungs- und Zuständigkeitsfragen, Mitbestimmungsrechte, Gestaltung und Ablösung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan) Wir verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber bzw. Betriebsräten, Personalräten oder kirchlichen Mitarbeitervertretungen.
Wir vertreten Ihre Interessen auch in Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren sowie arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei
Kommen wir ins Gespräch
Wir sind für Sie da
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.