Betriebsverfassungsrecht / PersVG
Im Betrieb mit Betriebsrat oder Personalrat beraten wir in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Personalvertretung (z.B. Wahlen, Zuordnungs- und Zuständigkeitsfragen, Mitbestimmungsrechte, Gestaltung und Ablösung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan) Wir verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber bzw. Betriebsräten, Personalräten oder kirchlichen Mitarbeitervertretungen.
Wir vertreten Ihre Interessen auch in Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren sowie arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.