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Gewaltschutz

Im Falle körperlicher Gewalt, Freiheitsentzug, Bedrohung, widerrechtlichem Eindringen in die Wohnung sowie unzumutbarer Belästigung (z.B. Stalking), bietet das Gesetz in Form des Gewaltschutzgesetzes den Opfern rechtlichen Schutz.

Diesen Schutz kann jeder in Anspruch nehmen, der sich einer entsprechenden Beeinträchtigung augesetzt sieht. Ob die Parteien verheiratet sind, zusammen wohnen oder sonst in irgendeiner Weise miteinander verbunden sind, ist völlig egal. Ausreichend ist, dass sich eine Person entsprechender Angriffe einer anderen ausgesetzt sieht. In diesem Fall raten wir Ihnen, möglichst schnell eine entsprechende Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

In akuten Fällen der Anwendung von Gewalt, Bedrohung, Eindringen in die Wohnung oder Stalking empfehlen wir Ihnen unverzüglich die Polizei zu Hilfe zu rufen. Diese wird als Erstmaßnahme dem Täter einen Platzverweis erteilen oder in Fällen akuter Wiederholungsgefahr auch vorläufig festnehmen. Diese Maßnahmen der Polizei sind jedoch zeitlich eng befristet. Zur weiteren Sicherung Ihrer Person besteht daher die Möglichkeit, durch eine gerichtliche Verfügung den Täter von Ihnen fern zu halten. So kann das Gericht z. B. aussprechen, dass sich dieser Ihnen oder Ihrer Wohnung nicht nähern darf, keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf, Zusammentreffen zu vermeiden hat, etc.

Diese Anordnung des Gerichts ist strafbewehrt. Hält sich der Täter nicht an die gerichtlichen Vorgaben, droht ihm daher im Extremfall die Haft. Die gerichtliche Entscheidung ergeht dabei im Regelfall im sogenannten Eilrechtsschutz. Also sehr kurzfristig. Die gerichtliche Anordnung erfolgt im Regelfall zunächst für eine Dauer von sechs Monaten, kann aber verlängert werden.

Häufig bestreitet der Täter im Nachhinein die Tat. Deshalb ist es wichtig, dass bei Tatbegehung unmittelbar die Polizei zu Hilfe gerufen wird und etwaige Verletzungen (z.B. durch den Arzt) dokumentiert werden. Wenden Sie sich im Fall der Fälle möglichst zeitnah an uns, damit wir Ihnen schnellstmöglich gerichtlichen Schutz herbeiführen können.

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Professionalität kann man hier leider nicht finden. In der Öffentlichkeit wird gerne über den Gegner gesprochen und lächerlich gemacht. Ein guter und professioneller Rechtsanwalt verkneift sich sowas in der Öffentlichkeit, bei Frau Grimm kann man das aber nicht erwarten. Peinlich, peinlich, peinlich.
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Super Anwaltskanzlei mit einem höchst kompetenten Team. Auch die menschliche Seite ist top, sympathisch und hilfsbereit. Sehr empfehlenswert.
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Vom ersten Moment an wurde komplett mit offenen Karten gespielt. Es wurde nichts versprochen was man nicht halten konnte und es wurde nur das veranlasst was wirklich notwendig war um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Das Endergebniss war extrem gut. Eine absolut seriöse und korrekt arbeitende Kanzlei mit Profis in ihrem Fach. Vielen Dank für die sehr gute Arbeit.
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Sehr kompetent, erklärt viel und verständlich.
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Mit der Kanzlei Brunner, Grimm, Paringer, Kaiser bin ich sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei gerne weiter.Das gesamte Team ist sehr bemüht und hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Die Beratung war sehr gut und die Kanzlei überzeugt mit einer ausgesprochen guten Leistung. Insbesondere möchte ich das Engagement von Herrn Dr. Paringer und Herrn Kaiser hervorheben.Die Honorare sind mehr als fair und stehen in einem guten Verhältnis zu der erbrachten Leistung. Das Honorar war auf den Fall ausgerichtet und die Vertretung wurde erfolgreich durchgeführt, ohne dass es von meiner Seite etwas zu beanstanden gegeben hätte.Mit dieser Bewertung möchte ich die Kanzlei ausdrücklich empfehlen und mich für die erfolgreiche und bemühte Vertretung sowie die freundliche Betreuung bedanken.
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