Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert.
Egal ob kleiner Parkrempler oder ein Totalschaden mit Personenschaden: Lassen Sie sich von Anfang an anwaltlich vertreten.
Die Regulierungspraxis zeigt, dass seitens der gegnerischen Haftpflichtversicherer selbst bei vermeintlich eindeutigen und kleinen Bagatellschäden die Schadensregulierung alles andere als einfach ist. Nicht nur, dass Ihnen auf Seiten der Versicherung ein entsprechend geschulter Sachbearbeiter gegenübersteht; auch bedienen sich die Versicherer regelmäßig versicherungsnaher Sachverständiger, die schon bei Bagatellschäden die eingereichten Kostenvoranschläge mit dem Ziel prüfen, Ihre Ansprüche zu kürzen. Häufig ist dies nicht gerechtfertigt. Die Versicherer haben hierzu sogenannte Schadensmanagementprogramme entwickelt, bei denen der Geschädigte sehr frühzeitig nach einem Unfall durch den Sachbearbeiter kontaktiert und eine reibungslose Schadensregulierung in Aussicht gestellt wird. Dieser vermeintliche Service für den Geschädigten stellt sich jedoch nicht selten als Nachteil für diesen dar.
Wir regulieren für unseren Mandanten jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle jeglicher Art, so dass uns sämtliche Facetten der Schadensabwicklung bekannt sind. Unsere umfangreiche und jahrelange Kompetenz im Verkehrsrecht spiegelt sich nicht nur im ADAC Vertragsanwalt, sondern auch darin wider, dass wir über ein breites Netzwerk an Sachverständigen, Werkstätten und weiteren Dienstleistern verfügen.
Im Fall eines Verkehrsunfalls empfehlen wir Ihnen daher, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Die Erstberatung nach einem Unfallereignis ist dabei für Sie in jedem Fall kostenfrei, so dass Sie ohne wirtschaftliches Risiko von Anfang an eine kompetente Einschätzung durch uns erlangen können. Trifft Sie an dem Unfallereignis kein Verschulden, sind die ggf. im Weiteren anfallenden Kosten für die Schadensregulierung durch den Schädiger zu bezahlen, so dass die Unfallschadensregulierung durch uns für Sie regelmäßig kostenfrei ist. Im Falle einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten mit dem Rechtsschutzversicherer abgerechnet werden. In der Regel ist daher eine Schadensregulierung durch uns für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass durch ungerechtfertigte Kürzungen oder vermeidbare Fehler in der Schadensregulierung dem Geschädigten häufig viel höhere finanzielle Nachteile entstehen, als eine fundierte Begleitung durch einen versierten Rechtsanwalt überhaupt kosten würde.
Zur schnellen und einfachen Abwicklung der Schadensregulierung haben wir für unsere Mandanten ein spezielles Online-Modul entwickelt, mit dem Sie uns schnell und einfach alle erforderlichen Informationen nach einem Unfallereignis zur Verfügung stellen können. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Nach Eingang der Anfrage werden wir die Daten prüfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und uns kurzfristig mit Ihnen bezüglich des weiteren Vorgehens in Verbindung setzen. Hierdurch entstehen Ihnen zunächst keinerlei Kosten. Selbstverständlich können Sie aber auch telefonisch mit uns in Kontakt treten oder einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.
Rufen Sie uns hierzu gerne an oder nutzen Sie die Möglichkeit der Terminanfrage online.
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Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.