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Erbauseinandersetzung

Wird ein Erblasser von mehreren Personen beerbt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft muss letztendlich auseinandergesetzt werden. Jeder Miterbe kann deshalb grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft beanspruchen. Alle übrigen Erben haben dann die Verpflichtung an der Auseinandersetzung mitzuwirken.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wird in mehreren Schritten durchgeführt. In einem ersten Schritt müssen zunächst alle Nachlassverbindlichkeiten berichtigt werden. Normalerweise wird die Auseinandersetzung dann weitergeführt durch Teilung der teilbaren Nachlasswerte (insbesondere Bank- und Geldvermögen).

Übrige Nachlassgegenstände, die nicht in Natur geteilt werden können, müssen veräußert werden oder eine Einigung über Ausgleichszahlungen erreicht werden. Sofern keine Einigung hierüber erfolgen kann, bleibt letztendlich nur die Versteigerung. Dies gilt insbesondere auch für Grundstücke und Immobilien.

Sofern einer oder mehrere Miterben nicht mitwirken, muss diese Verpflichtung der Miterben gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden. In vielen Fällen ist deshalb im Hinblick auf die Erbauseinandersetzung eine anwaltliche Beratung und Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren notwendig. Die Vertretung geht hin bis zur Beantragung einer Teilungsversteigerung von Immobilien und anderen unteilbaren Gegenständen.

Es ist sinnvoll, über die erfolgte Auseinandersetzung einen sogenannten Auseinandersetzungsvertrag zwischen allen Erben als Regelung über die Verteilung des Nachlasses abzuschließen.

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Heike Hopfinger
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Sehr freundlicher Empfang.Kompetenz schon bei der Erstberatung. Angenehme Atmosphäre.Heike
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05:12 20 Aug 21
Sehr gute Beratung und freundliches Gesprächsklima
G. F.
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Super Anwaltskanzlei. Kann ich nur empfehlen!
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Sehr gute Rechtsanwälte kann man nur Empfehlen
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15:32 13 Jun 21
Die Kanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen ist sinnvoll nach Spezialgebieten aufgeteilt, die innerbetriebliche Organisation ist optimal und die Beratung sehr professionell. Meine Interessen wurden sehr geduldig und beharrlich verfolgt - bis zum positiven Urteilsspruch vor Gericht. Meinen nächsten Fall werde ich ohne Zögern auch diesen Anwälten anvertrauen.
Roland Grasser
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11:57 05 Jun 21
Super Kanzlei, super Rechtsanwälte, auch die Damen Büro sehr zuvorkommend und auch sehr Hilsbereit. Sehr zu empfehlen.
k k
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Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
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Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
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Kompetenter Rechtsbeistand in allen Sachen.Haben mir sehr gut geholfen.Kann ich nur empfehlen!!!
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