WEG-Recht
Die Rechtsverhältnisse bezüglich des Wohnungseigentums sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die insoweit vorhandenen Regelungen sind jedoch relativ abstrakt und damit genereller Natur. Im Bereich des Wohnungseigentums gibt es daher eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, die die gesetzlichen Regelungen konkretisieren und im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen sind.
Die sich im Wohnungseigentumsrecht stellenden Fragen sind häufig relativ komplex. Dies resultiert bereits aus der Systematik des Wohnungseigentums, wonach der Erwerber einer Eigentumswohnung grob gesagt Sondereigentum an der von ihm erworbenen Wohnung und gleichzeitig einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum erhält. Daneben besitzt er Mitgliedschaftsrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wesentliche Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft bedürfen der Beschlussfassung aller Wohnungseigentümer, so dass hier sehr häufig Beratungsbedarf besteht.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Wohnungseigentumsrechts