Was regelt das Gewährleistungsrecht?
Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprächen kann schon bei der Vertragsgestaltung beginnen.
Eine sogenannte Gewährleistungssicherheit in Form eines Einbehalts oder einer Bürgschaft kann nämlich nur gefordert werden, wenn das Stellen der Sicherheit vertraglich vereinbart ist.
Wenn sich nach der Abnahme Mängel am Bau zeigen, sind zuerst die für das Geltend machen von Ansprüchen maßgeblichen Fristen zu berechnen und zu prüfen, ob fristhemmende Maßnahmen schon dringend ergriffen werden müssen. Je nach Situation wird man sich überlegen, welche der in Betracht kommenden Ansprüche geltend gemacht oder verhandelt werden sollen. Auch die passende Art der Sicherung von Ansprüchen (Privatgutachter oder gerichtliches Beweisverfahren) wird nach den Umständen variieren.
Eine rechtliche Beratung und Vertretung gewährleistet, dass die notwendigen Formalien beachtet, Fristen eingehalten und ein effektiver Weg für die Durchsetzung von Ansprüchen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen gewählt wird.
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