Schon vor dem Tode können im Wege rechtsgeschäftlicher Handlungen Regelungen getroffene werden, die die Erbfolge vorweg nehmen.
Es gibt viele Vorteile die Erbfolge schon unter Lebenden zu gestalten, so z.B. die steueroptimierte Ausschöpfung bestehender Freibeträge. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind in der anwaltlichen Beratung im Einzelnen zu besprechen.
Vorweggenommene Erbfolge erfolgt in erster Linie durch Schenkungen und Überlassungen an nahestehende Personen. Hierbei sind zum einen steuerliche Aspekte zu berücksichtigen (Schenkungsteuer), aber auch die Situation anderer naher Angehöriger, die durch diese Schenkungen ggf. beeinträchtigt werden.
Die Auswirkungen und Folgen solcher zu Lebzeiten vorgenommenen Erbfolgeregelungen können in vielen Fällen äußerst positive, manchmal aber auch negative Auswirkungen auf die beteiligten Personen haben. Hierzu ist eine umfassende Beratung durch den Anwalt und ggf. Vorbereitung der entsprechenden Verträge notwendig.
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