Verheirateten Eltern steht Kraft Gesetztes die elterliche Sorge gemeinsam zu, soweit nicht das Familiengericht (z.B. bei Gefährdung des Kindeswohls) von Amts wegen oder bei begründetem Antrag eines Elternteils hieran etwas ändert. Durch die Scheidung der Ehe bleibt die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich unberührt. Nur wenn einer der Ehegatten bei Gericht einen entsprechenden Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils hiervon stellt, entscheidet das Gericht auch hierüber.
Bei nicht verheirateten Eltern steht demgegenüber die elterliche Sorge zunächst ausschließlich der Kindsmutter zu, es sei denn, die Eltern haben einvernehmlich gegenüber dem Notar oder dem Jugendamt eine sogenannte Sorgeerklärung abgegeben. Dann steht die Sorge auch hier beiden Elternteilen gemeinsam zu.
Bislang konnte der nichteheliche Vater gegen den Willen der Mutter nicht die Mitsorge erhalten. Dies ist nunmehr geändert. Künftig kann der Vater auch ohne die Zustimmung der Mutter die Mitsorge erhalten. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Antragstellung beim Familiengericht. Dieses spricht ihm die Mitsorge zu, soweit dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Besteht zwischen den sorgeberechtigten Eltern Streit, muss gegebenenfalls das Familiengericht entscheiden. Dabei kann es entweder einem der Parteien einen Teil der elterlichen Sorge oder diese gesamt übertragen. Können die Eltern hier kein Einvernehmen erzielen, muss auch hier das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
Gerade in der Frage des Aufenthaltes besteht häufig zwischen Eltern Streit. Soweit hier (gegebenenfalls unter Einbeziehung des Jugendamtes oder der Familienberatungsstelle) kein Einvernehmen erzielt werden kann, ist eine gerichtliche Entscheidung unausweichlich. Wir führen Jahr für Jahr eine Vielzahl solcher Verfahren vor den Familiengerichten und verfügen daher über ein äußerst breites Erfahrungsspektrum. Zwischenzeitlich gibt es hier bei vielen Gerichten vereinbarte Standards, die eine sehr zeitnahe Terminierung ermöglichen, so dass in der Regel relativ schnell eine bestehende Streitfrage gelöst werden kann.