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Ordnungswidrigkeitenrecht

So schnell wie im Verkehrsbereich kommt regelmäßig niemand mit dem Gesetz in Konflikt. Vom Parkverstoß über Geschwindigkeits- bzw. Abstandsverletzungen bis hin zum Rotlichtverstoß sind eine Vielzahl von Zuwiderhandlungen schnell passiert. Auch bei ordnungswidrigem Handeln ist neben einem Bußgeld die Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten möglich. Aber auch ein vermeintlich geringes Bußgeld kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, etwa dann, wenn im Fahrerlaubnisregister bereits Voreintragungen vorhanden sind. So kann es im Extremfall dazu führen, dass bei Erreichen der kritischen Punktegrenze von 8 Punkten die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird. Auch können wiederholte Verstöße dazu führen, dass abweichend vom Regelsatz ein Fahrverbot verhängt wird. Gerade dies ist für den Betroffenen mit erheblichen, insbesondere auch arbeitsrechtlichen, Problemen behaftet.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt dabei im Prinzip nichts anderes wie im Strafverfahren. Sie sollten zunächst als Betroffener eines entsprechenden Verstoßes keine Angaben zur Sache machen. Sodann empfiehlt es sich auch hier, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies insbesondere bevor gegenüber der Ordnungs-
widrigkeitenbehörde irgendwelche Angaben getätigt werden. Nur so ist eine effektive und ggf. erfolgreiche Verteidigung gewährleistet. Fehler, die im Laufe eines Verfahrens begangen werden, können in der Regel später nicht mehr korrigiert werden.

Nach Prüfung des Sachverhaltes ergeht im Regelfall durch die zuständige Bußgeldbehörde ein Bußgeldbescheid. Dieser wird den Betroffenen förmlich durch Postzustellurkunde zugestellt, wobei hierfür der Einwurf in den Briefkasten ausreichend ist. Mit Zugang des Bußgeldbescheides läuft eine Frist von 2 Wochen, in der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden kann. Unterbleibt dies, wird mit Ablauf der Einspruchsfrist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Spätere Einwendungen können regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn sich der Bußgeldbescheid tatsächlich als falsch erweist. Sie sollten daher nach Zugang eines Bußgeldbescheides möglichst kurzfristig reagieren, da andernfalls ein Rechtsverlust droht.

Bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die anfallenden Kosten des Verfahrens wie auch der Verteidigung regelmäßig durch den Versicherer übernommen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an uns.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Dr. Martin Paringer

29. Mai 2018/von Armstrong

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Sehr gute Beratung und freundliches Gesprächsklima
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Sehr gute Rechtsanwälte kann man nur Empfehlen
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Die Kanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen ist sinnvoll nach Spezialgebieten aufgeteilt, die innerbetriebliche Organisation ist optimal und die Beratung sehr professionell. Meine Interessen wurden sehr geduldig und beharrlich verfolgt - bis zum positiven Urteilsspruch vor Gericht. Meinen nächsten Fall werde ich ohne Zögern auch diesen Anwälten anvertrauen.
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Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
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Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
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