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Trennung

Sollte Ihre Lebensgemeinschaft in die Krise geraten, stellen sich häufig eine Vielzahl von Fragen:

  • Was ist mit der gemeinsamen Ehewohnung?
  • Wie sieht die Unterhaltssituation aus?
  • Was geschieht mit den gemeinsamen Kindern?
  • Usw.

Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation und beraten und begleiten Sie hierbei. Wir empfehlen Ihnen dabei, sich möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Denn häufig können hierdurch Probleme vermieden oder bestehende Ansprüche gewahrt werden.

Eine Trennung im Rechtssinne liegt vor, wenn sich die Parteien tatsächlich trennen und dies mit Trennungswillen erfolgt. So liegt z. B. keine Trennung vor, wenn sich einer der Ehegatten z. B. berufsbedingt im Ausland aufhält, ohne dass hier seitens der Parteien eine Trennung beabsichtigt war. Anders als bei vielen anderen Rechtsordnungen ist ein faktischer Vollzug der Trennung ausreichend. Eine gesonderte behördliche oder gerichtliche Dokumentnation der Trennung ist nicht erforderlich. In der Regel erfolgt eine Trennung dadurch, dass eine der Parteien aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen, sofern die Parteien getrennt von „Tisch und Bett“ leben. Dies erfordert eine strikte Trennung sämtlicher Lebensbereiche, also nicht nur getrenntes Schlafen. Im Streitfall besteht hierbei aber häufig die Problematik, dass ein Nachweis der Trennung nicht geführt werden kann.

Die Trennung der Parteien ist letztlich Voraussetzung für die Ehescheidung. Diese kann regelmäßig nach Ablauf eines Trennungsjahres bei Gericht beantragt werden.

Im Rahmen der Trennung stellt sich meistens die Frage, wer aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen muss. Sofern die Parteien hier kein Einvernehmen erzielen, kann auf Antrag das Familiengericht die Ehewohnung einem der Ehegatten zur vorläufigen Nutzung zuweisen. In der Regel erfolgt dies an denjenigen Ehegatten, bei dem die Kinder ihren Aufenthalt haben werden. Dies ist jedoch nicht zwingend. Insgesamt sind hier verschiedene Gesichtpunkte miteinander abzuwägen.

Auch die Auseinandersetzung des Hausrates (wie z. B. Küche, Möbel, Fernseher, etc.) ist im Rahmen der Trennung zu regeln. Hier empfiehlt sich regelmäßig eine einvernehmliche Regelung, da häufig der Streit über einzelne Einrichtungsgegenstände teuerer ist, als der Gegenstand überhaupt Wert ist. Können die Parteien keine Einigung erzielen, kann auch hier das Familiengericht auf Antrag einem der Ehegatten bestimmte Gegenstände zur vorläufigen Nutzung zuweisen. In jedem Fall darf kein Ehegatte ohne das Einverständnis des anderen vorhandenen Hausrat aus der gemeinsamen Ehewohnung entfernen oder gar veräußern.

Mit der erfolgten Trennung ist sodann regelmäßig auch die Frage des Unterhaltes zu klären. Bereits mit der Trennung besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser ist abhängig von den beiderseitigen Einkommensverhältnissen und bedarf einer konkreten Berechnung. Wichtig hierbei ist, dass ein Anspruch auf Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt besteht, ab dem der Unterhaltsverpflichtete zur Unterhaltszahlung bzw. zur Auskunftserteilung aufgefordert wird. Rückwirkend muss regelmäßig kein Unterhalt bezahlt werden. Nicht zuletzt deshalb empfehlen wir, sich bereits führzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Entsprechendes gilt für einen möglichen Anspruch auf Kindesunterhalt. Auch dieser bedarf der Geltendmachung. In der Regel schuldet derjenige Kindesunterhalt, der die Kinder nach erfolgter Trennung nicht betreut. Wo sich die Kinder nach der Trennung aufhalten, ist zwischen den Elternteilen abzustimmen. Sollte hierüber kein Einvernehmen erzielt werden können, bestimmt das Familiengericht auf Antrag den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder.

Wie Sie sehen, stellt eine Trennung nicht nur einen massiven Einschnitt in die bisherige Lebensgestaltung dar, sondern ist auch mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen verbunden. Gerade in der emotional angespannten und belastenden Trennungsphase empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Unsere Zielsetzung ist es hierbei nicht, Konflikte zu verschärfen oder gar erst zu begründen. Vielmehr zeigt uns die Erfahrung, dass eine frühzeitige Einbindung eines im Familienrecht versierten Anwaltes Konflikte gar nicht erst entstehen lässt.

Das Familienrecht stellt einen der Hauptschwerpunkte unserer anwaltlichen Arbeit dar. Wir betreuten jährlich eine Vielzahl familienrechtlicher Mandat unterschiedlichen Couleurs. Insgesamt drei Fachanwälte für Familienrecht stehen für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung. So ist unter anderem gewährleistet, dass auch in Urlaubszeiten durchweg ein fachlich spezialisierter Anwalt für Sie erreichbar ist.

Mandatsanfrage

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Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von Armstrong

Herbert Kreglinger

29. Mai 2018/von Armstrong

Dietmar Brunner

29. Mai 2018/von Armstrong

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4.6
Rechtsanwälte Brunner, Kreglinger & Kollegen
Rechtsanwälte Brunner, Kreglinger & Kollegen
4.6
Buddy Holly
Buddy Holly
08:47 03 Jan 23
Super Anwaltskanzlei mit einem höchst kompetenten Team. Auch die menschliche Seite ist top, sympathisch und hilfsbereit. Sehr empfehlenswert.
Ilona Stangl
Ilona Stangl
20:07 13 Nov 22
Marc Schaurer
Marc Schaurer
14:22 25 Oct 22
Vom ersten Moment an wurde komplett mit offenen Karten gespielt. Es wurde nichts versprochen was man nicht halten konnte und es wurde nur das veranlasst was wirklich notwendig war um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Das Endergebniss war extrem gut. Eine absolut seriöse und korrekt arbeitende Kanzlei mit Profis in ihrem Fach. Vielen Dank für die sehr gute Arbeit.
Patricia Wagner
Patricia Wagner
15:28 23 Oct 22
Jasmin Ph.
Jasmin Ph.
08:44 22 Oct 22
Sehr kompetent, erklärt viel und verständlich.
Dave Schlorg
Dave Schlorg
09:48 20 Oct 22
Mit der Kanzlei Brunner, Grimm, Paringer, Kaiser bin ich sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei gerne weiter.Das gesamte Team ist sehr bemüht und hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Die Beratung war sehr gut und die Kanzlei überzeugt mit einer ausgesprochen guten Leistung. Insbesondere möchte ich das Engagement von Herrn Dr. Paringer und Herrn Kaiser hervorheben.Die Honorare sind mehr als fair und stehen in einem guten Verhältnis zu der erbrachten Leistung. Das Honorar war auf den Fall ausgerichtet und die Vertretung wurde erfolgreich durchgeführt, ohne dass es von meiner Seite etwas zu beanstanden gegeben hätte.Mit dieser Bewertung möchte ich die Kanzlei ausdrücklich empfehlen und mich für die erfolgreiche und bemühte Vertretung sowie die freundliche Betreuung bedanken.
Susi Roehrig
Susi Roehrig
12:34 19 Oct 22
Super
flo 1649
flo 1649
12:33 12 Oct 22
Nach meinem Motorrad Unfall erlitt ich schwere Verletzungen die heute noch damit leben müss. Die Lage war so das ich von einen Autofahrer übersehen wurde und 100% unschuldig war.Es kam zum Prozess und der Anwalt handelte das aus was ich an ihn zahlen musste für den Prozess.Ich würde diese Kanzlei noch nicht einmal meinen Feind empfehlen.
Daniel Pappalardo
Daniel Pappalardo
15:26 11 Sep 22
Johannes Böhm
Johannes Böhm
19:49 12 May 22
NachFrage
NachFrage
10:32 15 Jan 22
Komme immer wieder "gerne" ;-) hierher.
Heike Hopfinger
Heike Hopfinger
09:44 01 Dec 21
Sehr freundlicher Empfang.Kompetenz schon bei der Erstberatung. Angenehme Atmosphäre.Heike
hotspot508
hotspot508
05:12 20 Aug 21
Sehr gute Beratung und freundliches Gesprächsklima
G. F.
G. F.
18:56 19 Aug 21
Super Anwaltskanzlei. Kann ich nur empfehlen!
Steffi Meltl
Steffi Meltl
18:06 21 Jul 21
Foodvariete GmbH
Foodvariete GmbH
12:35 03 Jul 21
Sehr gute Rechtsanwälte kann man nur Empfehlen
Karsten zur Nieden
Karsten zur Nieden
15:32 13 Jun 21
Die Kanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen ist sinnvoll nach Spezialgebieten aufgeteilt, die innerbetriebliche Organisation ist optimal und die Beratung sehr professionell. Meine Interessen wurden sehr geduldig und beharrlich verfolgt - bis zum positiven Urteilsspruch vor Gericht. Meinen nächsten Fall werde ich ohne Zögern auch diesen Anwälten anvertrauen.
Roland Grasser
Roland Grasser
11:57 05 Jun 21
Super Kanzlei, super Rechtsanwälte, auch die Damen Büro sehr zuvorkommend und auch sehr Hilsbereit. Sehr zu empfehlen.
k k
k k
20:16 17 Mar 20
Kompetent und seht zuvorkommend!
Hrvoje 123
Hrvoje 123
09:48 15 Mar 20
Gamer
Gamer
16:19 28 Jan 20
Martina Klein
Martina Klein
11:30 28 Jan 20
Karen L.
Karen L.
10:47 28 Jan 20
Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
Thomas Göttinger
Thomas Göttinger
08:05 07 Dec 19
Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
kathia neumann
kathia neumann
06:30 01 Sep 19
Rico Schmidt
Rico Schmidt
05:33 12 Jun 19
Kompetenter Rechtsbeistand in allen Sachen.Haben mir sehr gut geholfen.Kann ich nur empfehlen!!!
JDM
JDM
15:03 11 Jan 19
Arda Kurtbogan
Arda Kurtbogan
05:36 25 Aug 18
Marc Armstrong
Marc Armstrong
10:53 01 Jun 18
Ich arbeite nun schon seit mehreren Jahren mit der Anwaltskanzlei Brunner, Kreglinger und Kollegen zusammen und kann die Kanzlei mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Die Zusammenarbeit verläuft stehts kompetent, freundlich und sehr konstruktiv. Wer eine professionelle Rechtsberatung und einen Anwalt sucht ist bei der Kanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen genau richtig.
Mehmet Kurtoglu
Mehmet Kurtoglu
07:46 01 Jun 18
Jürgen Knauer
Jürgen Knauer
14:28 05 Oct 17
Peter Thieme
Peter Thieme
07:57 13 Aug 16
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