Wer am Markt teilnimmt, möchte, dass es dort in erster Linie fair zugeht.
Jeder Mitbewerber soll sich an die Spielregeln des Marktes handeln, um sich nicht auf Kosten anderer einen Vorteil zu sichern.
Diese „Spielregeln“ sind im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die zu beachtenden Regeln sind dabei recht umfassend. Bereits bei kleineren Verstößen sind Abmahnungen zu befürchten.
Hält sich ein Mitbewerber nicht an die gesetzlichen Vorgaben, steht dem Unternehmer gegen diesen ein Unterlassungsanspruch zu. Üblicherweise wird der Rechtsverletzer zunächst durch eine Abmahnung auf sein rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht und zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Durch Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung, die im Falle des Verstoßes mit einer Strafzahlung verbunden ist, soll der Rechtsverletzer daran gehindert werden, sein rechtswidriges Verhalten fortzusetzen bzw. in der Zukunft zu wiederholen. Weigert sich dieser zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung, kann der Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend gemacht werden. Die Streitwerte derartiger Verfahren sind regelmäßig sehr hoch, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über einen behaupteten Verstoß mit hohen Kosten verbunden ist.
Gerade für kleine Unternehmen wie auch Einzelunternehmer eine nicht unerhebliche Belastung. Manch ein Konkurrent nutzt daher entsprechendes Instrument, um einen neu auf dem Markt auftretenden Konkurrenten bereits von Anfang an wirtschaftlich zu schwächen. Sollten Sie daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, ist schneller Rat geboten, denn häufig werden nur kurze Fristen zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung gesetzt. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die von ihm geforderte Erklärung ohne vorherige Beratung unterzeichnen.
Wir raten hier an, sich möglichst zeitnah nach Eingang einer entsprechenden Abmahnung mit uns Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall ist zunächst zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Im Weiteren sind die damit verbundenen Schritte zu prüfen und das Notwendige zu veranlassen.
Aber auch in Fällen, in denen Sie als Unternehmer sich durch ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten in Ihrem Handeln verletzt sehen, unterstützen wir Sie in Ihrem berechtigten Anliegen, dieses Verhalten kurzfristig und effektiv zu beenden.
Kommen wir ins Gespräch
Wir sind für Sie da
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.