• Rechtsanwälte
    • Unsere Rechts­anwälte
    • Dietmar Brunner
    • Bernd Grimm
    • Dr. Martin Paringer
    • Jörg Kaiser
    • Herbert Kreglinger
  • Kanzlei
    • Kanzlei
    • Standorte
    • Kosten
    • Karriere
  • Leistungen
    • Unsere Rechts­gebiete
    • Arbeitsrecht
      • Übersicht
      • Arbeitsvertrags­recht
      • Arbeitszeugnis
      • Betriebs­verfassungs­recht / PersVG
      • Kündigungsschutz
    • Baurecht
      • Übersicht
      • Architektenrecht
      • Bauträgerrecht
      • Bauvertragsrecht
      • Gewähr­leistungs­recht
    • Erbrecht
      • Übersicht
      • Erb­auseinander­setzung
      • Erbschein­verfahren
      • Letztwillige Verfügung
      • Pflichtteilsrecht
      • Vorweg­genommene Erbfolge
    • Familienrecht
      • Übersicht
      • Trennung
      • Ehescheidung
      • Ehegatten­­unterhalt
      • Kindesunterhalt
      • Trennungs- und Scheidungs­­folgen­­vereinbarung
      • Elterliche Sorge
      • Umgangsrecht
      • Nicht­eheliche Lebens­gemeinschaft
      • Gleich­­ge­schlechtliche Lebens­­partner­schaft
      • Gewaltschutz
    • Mietrecht
      • Übersicht
      • Bayerischer Woh­nungs- und Grund­­eigen­­tümer­­verband
      • Gewerberaum­miet­recht
      • WEG-Recht
      • Wohnraum­miet­recht
    • Strafrecht
      • Übersicht
      • Jugend­straf­recht
      • Ordnungs­­widrig­­keiten­­recht
      • Strafverteidigung
    • Verkehrsrecht
      • Übersicht
      • Autokauf/Leasing
      • Führer­schein­recht
      • Ordnungs­­widrig­­keiten­­recht
      • Unfall­­schaden­­­regulierung
      • Verkehrs­straf­recht
    • Versicherungsrecht
      • Übersicht
      • Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung
      • Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung
      • Gebäude- und Feuer­versicherung
      • Lebens­versicherung
      • Unfall­versicherung
      • Allgemeines Versicherungs­recht
    • Vertragsrecht
      • Übersicht
      • Darlehen
      • Immobilienrecht
      • Kauf
      • Vertragsgestaltung
    • Verwaltungsrecht
      • Übersicht
      • Gewerbe­untersagung
      • Öffentliches Baurecht
      • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Wirtschaftsrecht
      • Übersicht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
  • Online Service
    • Online Service
    • Anwalt Online
    • Erste Hilfe für Ihr Recht
    • Downloads
    • Terminsvertretung
  • Kontakt
  • Terminanfrage
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Droht der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot?

Bei Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss droht regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis oder zumindest ein Fahrverbot. Häufig wird bei entsprechenden Verstößen bereits vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung die Fahrerlaubnis durch Beschluss vorläufig entzogen.

Wenden Sie sich, wenn Ihnen ein entsprechender Verstoß vorgeworfen wird, unverzüglich an uns, damit diese für Sie nachteiligen Sanktionen ggf. vermieden oder abgemildert werden können. Machen Sie keinesfalls ohne Absprache mit uns Angaben zur Sache, sondern berufen sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Als Beschuldigter einer Straf- oder Ordnungswidrigkeit steht Ihnen dieses Recht ohne wenn und aber zu. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) abzugeben. Mehr sollten sie im eigenen Interesse auch nicht erklären, denn was einmal aktenkundig ist, lässt sich nicht mehr revidieren.

Nachteile entstehen Ihnen durch dieses Verhalten nicht – ganz im Gegenteil. Im Rahmen Ihrer Verteidigung können wir Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und uns so einen umfassenden Überblick über den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf und den Ermittlungsstand verschaffen. Erst dann werden wir für Sie eine Stellungnahme abgeben.

Rufen sie uns im Fall der Fälle an – Kontakt – oder vereinbaren einen Besprechungstermin online. Die telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme und die hieraus folgende erste Einschätzung durch uns ist im Übrigen – soweit kein Rechtsschutzversicherer eintritt – kostenfrei.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jörg Kaiser

Sie brauchen rechtlichen Rat?
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Termin vereinbaren

Unsere Kanzlei

Kanzlei
Rechtsanwälte
Standorte

Zufriedene Mandanten

Google Bewertung

Terminanfrage

Fragen Sie bei uns Ihren Wunschtermin zur Beratung an.

Termin anfragen

Downloads

Vollmachten, Mandatsaufnahme uvm.

Downloads

Partner & Mitgliedschaften

© Anwaltskanzlei Brunner, Grimm, Paringer, Kaiser, PartGmbB | Impressum | Datenschutzerklärung  |

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
08122 99540
Termin anfragen
Schreiben Sie uns